Familenrecht
Familienrecht
In familiären Krisensituationen, wie Trennung oder Scheidung, stehen wir Ihnen gerne mit rechtlichem Rat zur Seite. Wir unterstützen Sie als Fachanwältinnen für Familienrecht bei der Lösung der damit regelmäßig einhergehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, auch dann wenn eine konstruktive Auseinandersetzung mit dem früheren Partner nicht mehr möglich erscheint.
Dabei behalten wir Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen stets im Blick.
Aber auch vor freudigen Ereignissen wie der Eingehung einer Ehe oder Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft bzw. während einer intakten Ehe oder Lebenspartnerschaft wird Ihnen eine rechtliche Beratung wesentliche Kenntnisse über die damit einhergehenden Rechte und Verpflichtungen vermitteln. Auf dieser Grundlage können Sie mit Ihrem Partner individuelle Regelungen treffen und so persönliche und wirtschaftliche Nachteile im Vorhinein vermeiden.
Als Fachanwältinnen für Familienrecht beraten und vertreten wir Sie zu sämtlichen rechtlichen Fragen, die im Zusammenleben mit anderen oder als Folge von Trennung und Scheidung auftreten.
- Ehescheidung
- Ehevertrag
- Scheidungsfolgen
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
- Vermögensauseinandersetzung / Zugewinnausgleich
- Güterrecht
- Versorgungsausgleich
- Unterhalt
- Hausrat / Ehewohnung
- Gewaltschutz
- Kindschaftsrecht
- Elterliche Sorge
- Umgang
- Kindesunterhalt
- Vormundschaftsregelung
- Adoption
- Vaterschaftsanerkennung
- Vaterschaftsanfechtung
- Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Erbrechtliche Fragen im Kontext des Familienrechts
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Partnerschaftsvertrag
Die Stichworte sind nicht vollständig, sondern geben lediglich einen Überblick über häufig angefragte Themen des Familienrechts. Sollte Ihre Fragestellung nicht benannt sein, sprechen Sie uns gerne an.